Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei Auktionen
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die über Bidora angebotenen Verkäufe in der Regel als öffentliche Versteigerungen im Sinne des
§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB (Deutschland)
bzw. § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG (Österreich)
durchgeführt werden.
Bei einer öffentlichen Versteigerung kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande, und der Käufer ist an sein Gebot gebunden.
Hinweis für Verbraucher
Bitte beachten Sie ausdrücklich:
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Abgegebene Gebote sind verbindlich
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Ein Zuschlag verpflichtet zur vollständigen Bezahlung
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Ein Rücktritt oder Widerruf nach Zuschlag ist ausgeschlossen
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Die Ware wird – sofern nicht anders angegeben – „wie gesehen“ verkauft
Ausnahmen vom Ausschluss des Widerrufsrechts
Sofern in Einzelfällen ein Widerrufsrecht besteht (z. B. bei Sofortkauf-Angeboten oder nicht-auktionsbasierten Verkäufen), wird der Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich darüber informiert und erhält eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Kein Widerrufsrecht bei folgenden Verträgen
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei:
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Verträgen, die im Rahmen von Auktionen geschlossen werden
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Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden
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Gebrauchten Waren mit ausdrücklich ausgeschlossenem Rücktritt
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Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht rückgabefähig sind
Verantwortung des Bieters
Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Bieter:
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die Ware geprüft zu haben (Besichtigung, Beschreibung, Fotos)
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die AGB und Bieterbedingungen gelesen zu haben
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den Ausschluss des Widerrufsrechts anzuerkennen