Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Kein Widerrufsrecht bei Auktionen

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die über Bidora angebotenen Verkäufe in der Regel als öffentliche Versteigerungen im Sinne des
§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB (Deutschland)
bzw. § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG (Österreich)
durchgeführt werden.

Bei einer öffentlichen Versteigerung kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande, und der Käufer ist an sein Gebot gebunden.


Hinweis für Verbraucher

Bitte beachten Sie ausdrücklich:

  • Abgegebene Gebote sind verbindlich

  • Ein Zuschlag verpflichtet zur vollständigen Bezahlung

  • Ein Rücktritt oder Widerruf nach Zuschlag ist ausgeschlossen

  • Die Ware wird – sofern nicht anders angegeben – „wie gesehen“ verkauft


Ausnahmen vom Ausschluss des Widerrufsrechts

Sofern in Einzelfällen ein Widerrufsrecht besteht (z. B. bei Sofortkauf-Angeboten oder nicht-auktionsbasierten Verkäufen), wird der Käufer vor Vertragsabschluss ausdrücklich darüber informiert und erhält eine gesonderte Widerrufsbelehrung.


Kein Widerrufsrecht bei folgenden Verträgen

Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei:

  • Verträgen, die im Rahmen von Auktionen geschlossen werden

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden

  • Gebrauchten Waren mit ausdrücklich ausgeschlossenem Rücktritt

  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht rückgabefähig sind


Verantwortung des Bieters

Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Bieter:

  • die Ware geprüft zu haben (Besichtigung, Beschreibung, Fotos)

  • die AGB und Bieterbedingungen gelesen zu haben

  • den Ausschluss des Widerrufsrechts anzuerkennen


Stand: 02/2026